Kaffeemaschinen Reparatur- und Wartung in Uhingen!
Wir reparieren Siebträgermaschinen- und Kaffeevollautomaten aller Hersteller.
Ihre Siebträgermaschine oder Ihr Kaffeevollautomat hat einen Defekt und Sie wissen nicht weiter? Kommen Sie für die Kaffeemaschinen Reparatur oder Wartung zu uns! Dabei spielt die Marke der Maschine keine Rolle, wir reparieren und warten sie, auch wenn Sie das Gerät nicht bei uns gekauft haben. Wir reparieren sowohl Privat- als auch Gastromaschinen.
Dank jahrelanger Erfahrung mit dem Umgang und der Reparatur von Siebträgermaschinen wie auch Kaffeevollautomaten, ist keine Herausforderung zu groß. Bringen Sie Ihr Gerät zu uns und wir kümmern uns darum!
Die Wartung und den Service an der Maschine führen wir ebenfalls gerne für Sie durch. Hierbei wird die Maschine komplett gereinigt, entkalkt, die Brühgruppe wird revidiert und Dichtungen sowie Schläuche werden ausgetauscht.
Bei der Kaffeemaschinen Reparatur werden jegliche Defekte des Geräts behoben. Der Preis variiert dementsprechend je nach Defekt. Vor der Reparatur bekommen Sie einen Kostenvoranschlag, damit Sie sich vorstellen können, welche Kosten auf Sie zukommen.
Ihre Maschine können Sie nach 1-2 Wochen wieder bei uns abholen. Falls nur Kleinigkeiten getan werden müssen, ist das Gerät sogar nach 2-3 Werktagen wieder einsatzbereit. Über den Bearbeitungsstand werden Sie laufend per Mail oder telefonisch informiert. Zusätzlich führen wir bei jeder Reparatur eine VDE Prüfung durch.
Die Reparaturen werden durch unsere Subunternehmer, oder durch die dementsprechenden Hersteller durchgeführt.
Für einen Aufpreis von 50,- holen wir die Maschine im Umkreis von 20 km bei Ihnen Zuhause oder in der Firma ab, und bringen Sie nach dem Service oder der Reparatur wieder bei Ihnen vorbei.
Bezahlen Sie nie wieder lästige Rechnungen für Service und Wartung!
Der Rundum-Schutz für Siebträger, Kaffeevollautomaten, Mühlen & Co!
Geräteschutz? Aber sicher!
Der Wertgarantie Komplettschutz deckt alle Schäden an Ihren Haushaltsgeräten ab. Auch dann, wenn sie nicht mehr unter die gesetzliche Gewährleistung oder Herstellergarantie fallen.
Dazu zählen zum beispielsweise:
- Schäden durch Verschleiß, Verkalkung oder Feuchtigkeit, zum Beispiel durch eine defekte Dichtung oder einen geplatzten Schlauch
- Schäden durch unsachgemäßen Gebrauch, zum Beispiel durch Fremdkörper im Mahlwerk
- Sturzschäden, zum Beispiel beim Ein- oder Ausladen sowie beim Ein- oder Ausbau
- Arbeitslöhne, Ersatzteilkosten sowie Fahrt- und Versandkosten für den Technikereinsatz
Interesse?
Dann klicken Sie einfach hier und schließen Sie ihren Geräteschutz noch heute ab.